Anmeldung & Abrechnung
Terminvereinbarung
Die Vereinbarung von Erstgesprächen erfolgt grundsätzlich per Email. Einige Stichpunkte, um welches Anliegen es sich handelt, erleichtern, die Dringlichkeit abzuschätzen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung mit Frauen und Paaren in Krisensituationen weiß ich, wie wichtig eine kurzfristige Beratung in vielen Fällen ist und wie schwierig es manchmal für Betroffene ist, für sich den „richtigen“ Weg zu finden in der Vielzahl von Angeboten für Betreuung und Behandlung. An dieser Stelle möchte ich Sie unterstützen, und zwar mit einzelnen Beratungs-/Therapiegesprächen. Je nach Bedarf werde ich Ihnen weitere Maßnahmen und evtl. auch eine Psychotherapie bei einer kompetenten Kollegin vermitteln, mit der meine Praxis für Gynäkologische Psychosomatik vernetzt ist.
Gebührenordnung
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Auch das erste Gespräch ist bereits kostenpflichtig. Die Kassensätze für Psychotherapie werden von der Kassenärztlichen Vereinigung kontinuierlich erhöht, während die GOÄ/GOP seit 1996 keine Anpassung erfährt. Seit dem 01.08.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (derzeit noch ohne Hamburg und Schleswig-Holstein), die als Grundlage meiner Rechnungsstellung dienen. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung, Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung bei § 13 Abs. 2 oder 3 SGB V) schuldet der/die Patient/in das Honorar der Psychotherapeutin persönlich in voller Höhe.
Private Krankenkassen
Die Regelungen der Privaten Krankenkassen zur Kostenübernahme sind sehr unterschiedlich und hängen zudem von der Art des Versicherungsvertrages ab. Da eine Approbation und Eintragung ins Ärzteregister vorliegt, werden in der Regel die Kosten der ersten vier bis fünf (probatorischen) Gespräche ohne formellen Antrag erstattet, somit also auch ein einzelnes Beratungs-/Therapiegespräch. Danach werden nach Absprache Therapieanträge gestellt.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt in der Regel vier probatorische Sitzungen (Probestunden) ohne weiteren Therapieantrag, somit also auch ein einzelnes Beratungs-/Therapiegespräch. Wie bei den privaten Versicherungen werden dann nach Absprache Therapieanträge gestellt.
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzlich Versicherte müssen meist die Kosten selber tragen; in Einzelfällen erstatten die Versicherungen die Kosten, wenn die Dringlichkeit deutlich gemacht werden kann und kein Therapieplatz in einer Praxis mit Kassensitz verfügbar ist. Die Hürden der Kostenerstattung sind unserer Erfahrung nach zurzeit sehr hoch und mit viel Aufwand für die Betroffenen verbunden. Die Abrechnung erfolgt auch hier entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Sie können natürlich jederzeit die Kosten selbst übernehmen. Die Abrechnung erfolgt auch hier entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Stunde Psychotherapeutische Kurzzeittherapie wird derzeit mit 134,06 € in Rechnung gestellt.
Paargespräche
Gespräche, die Sie als Paar wahrnehmen, werden grundsätzlich von Krankenkassen nicht übernommen, gehören damit zu den Selbstzahlerleistungen. In der Regel werden dafür 1,5 Std. mit 200 € (zzgl. MwSt) in Rechnung gestellt.
Beratung, Supervision und Selbsterfahrung
Liegen keine sogenannten „Psychischen Störungen“ vor, werden Gespräche als Beratung, Supervision oder Coaching bezeichnet und sind somit keine Kassenleistung. Supervision und Selbsterfahrung sind zudem Teil der ärztlichen wie psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung. Diese Leistungen sind zudem Umsatzsteuer-pflichtig. Auch in diesem Rahmen übernehmen Sie die Kosten selber, manchmal übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil.