Anmeldung & Abrechnung

Terminvereinbarung

Die Vereinbarung von Erstgesprächen erfolgt grundsätzlich per Email. Einige Stichpunkte, um welches Anliegen es sich handelt, erleichtern, die Dringlichkeit abzuschätzen.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung mit Frauen in Krisensituationen weiß ich, wie wichtig eine kurzfristige Beratung in vielen Situationen ist und wie schwierig es manchmal für Betroffene ist, für sich den „richtigen“ Weg zu finden in der Vielzahl von Angeboten für Betreuung und Behandlung. An dieser Stelle möchte ich Sie unterstützen, und zwar mit einzelnen Beratungs-/Therapiegesprächen. Je nach Bedarf werde ich Ihnen weitere Maßnahmen und evtl. auch eine Psychotherapie bei einer kompetenten Kollegin vermitteln, mit der meine Praxis für Gynäkologische Psychosomatik vernetzt ist.

Gebührenordnung

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Auch das erste Gespräch ist bereits kostenpflichtig. Die Kassensätze für Psychotherapie werden  von der Kassenärztlichen Vereinigung kontinuierlich erhöht, während die GOÄ/GOP seit 1996 keine Anpassung erfährt. Ab Juni 2023 passe ich daher die Sätze für Neupatient*innen dementsprechend an. Eine Therapiestunde mit 60 Minuten berechne ich mit dem 3.1fachen Steigerungssatz 135,53 €.

Private Krankenkassen

Die Regelungen der Privaten Krankenkassen zur Kostenübernahme sind sehr unterschiedlich und hängen zudem von der Art des Versicherungsvertrages ab. Da eine Approbation und Eintragung ins Ärzteregister vorliegt, werden in der Regel die Kosten der ersten vier bis fünf (probatorischen) Gespräche ohne formellen Antrag erstattet, somit also auch ein einzelnes Beratungs-/Therapiegespräch. Danach werden nach Absprache Therapieanträge gestellt. Mehrkosten durch den höheren Steigerungssatz müssen evtl. als Selbstzahlerleistung übernommen werden.

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt in der Regel vier probatorische Sitzungen (Probestunden) ohne weiteren Therapieantrag, somit also auch ein einzelnes Beratungs-/Therapiegespräch. Wie bei den privaten Versicherungen werden dann nach Absprache Therapieanträge gestellt. Mehrkosten durch den höheren Steigerungssatz müssen evtl. als Selbstzahlerleistung übernommen werden.

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzlich Versicherte müssen meist die Kosten selber tragen; in Einzelfällen erstatten die Versicherungen die Kosten, wenn die Dringlichkeit deutlich gemacht werden kann und kein Therapieplatz in einer Praxis mit Kassensitz verfügbar ist. Die Hürden der Kostenerstattung sind unserer Erfahrung nach zurzeit sehr hoch und mit viel Aufwand für die Betroffenen verbunden. Die Abrechnung erfolgt auch hier entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem genannten Steigerungssatz.

Selbstzahler

Sie können natürlich jederzeit die Kosten selbst übernehmen.

Paargespräche

Gespräche, die Sie als Paar wahrnehmen, werden grundsätzlich von Krankenkassen nicht übernommen, gehören damit zu den Selbstzahlerleistungen. In der Regel werden dafür 1,5 Std. mit 200 € (zzgl. MwSt) in Rechnung gestellt.

Beratung, Supervision und Selbsterfahrung

Liegen keine sogenannten „Psychischen Störungen“ vor, werden Gespräche als Beratung, Supervision oder Coaching bezeichnet und sind somit keine Kassenleistung. Supervision und Selbsterfahrung sind zudem Teil der ärztlichen wie psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung. Diese Leistungen sind zudem Umsatzsteuer-pflichtig. Auch in diesem Rahmen übernehmen Sie die Kosten selber, manchmal übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil.