Formales
Die Terminvereinbarung erfolgt nach Absprache.
Die Anzahl und Frequenz der Gespräche wird individuell und nach Ihren Bedürfnissen festgelegt. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenkassen:
Die Regelungen der Privaten Krankenkassen zur Kostenübernahme sind sehr unterschiedlich und hängen zudem von der Art des Versicherungsvertrages ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Ihrem individuellen Tarif und den Bedingungen zu Beginn einer Therapie.
Beihilfe:
Sind Sie Beihilfe berechtigt, muss spätestens nach fünf probatorischen Sitzungen (Probestunden) ein ausführlicher Bericht an einen unabhängigen Gutachter gestellt werden. Die Private Krankenkasse übernimmt dann in der Regel die Entscheidung der Beihilfestelle.
Gesetzliche Krankenkassen:
Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten zu übernehmen, da keine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen erfolgt. Die Kosten werden nur in Einzelfällen von den Krankenkassen nach gesondertem Antrag rückerstattet. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Sachbearbeiter.
Selbstzahler:
Ganz ohne Antragsformalitäten können Sie natürlich jederzeit die Kosten selbst übernehmen.
Paargespräche:
Gespräche, die Sie als Paar wahrnehmen werden grundsätzlich von Krankenkassen nicht übernommen, gehören damit zu den Selbstzahlerleistungen.
Beratung, Supervision und Selbsterfahrung:
Liegen keine sogenannten „Psychischen Störungen“ vor, werden Gespräche eher als Beratung, Supervision oder Coaching bezeichnet und sind somit keine Kassenleistung. Supervision und Selbsterfahrung sind zudem Teil der ärztlichen wie psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung. Auch in diesem Rahmen übernehmen Sie die Kosten selber, manchmal übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil.